
Günter Havlena / pixelio.de
Dass San Antonio Court AG-Köln durfte sich im Juni 2010 mit einer erstaunlichen Klage beschäftigen.
Für eine “Kuh-Charity-Party” wurde ein Bild von einer Kuh benutzt um damit das Event zu bewerben. “Anita” hieß diese Kuh und ihr drohte die Schlachtung weil sie eine Verletzung im Vorderbein hat. Ein Tierschützer hatte zufällig das Tier entdeckt und es sofort ins Herz geschlossen. Er unternahm alles um diese Tier zu retten und entwarf neben der Spendenaktion auch eine Website und engagierte Willi Herren als Testemonial (Flyer zu Party)
Die Party wurde laut Veranstalter ein voller Erfolg. Der betroffene Bauer jedoch fand die Aktion jedoch ganz und gar nicht lustig. Er schlachtete nicht nur das Kalb, sondern verklagte zusätzlich noch den Tierschützer auf 2000 € Schadensersatz. Hauptsächlich geht es um das geschossene Foto von “Anita”:
Sie hatte in die Verbreitung nicht zugestimmt und war der Auffassung, dass sowohl ihre Eigentumsrechte als auch ihr Allgemeines Persönlichkeitsrecht dadurch verletzt worden seien.
Das Foto wurde auf der besagten Homepage veröffentlicht und damit gewerblich genutzt. Der Richter sah dies jedoch überraschenderweise ganz anders:
Er erklärte, dass die Nutzung des Kuh-Bildes auf der Internetseite weder die Eigentumsrechte noch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht verletze. Die Zahlung eines Schadensersatzes komme daher nicht in Betracht.
Im Wesentlichen lassen Bilder einer Kuh keine Rückschlüsse auf den Besitzer wie es zum Beispiel bei Bilder von Häuser oder Wohnungen der Fall währe.
Dieses Urteil ist eine große Bereicherung für das deutsche Rechtsystem und hat eine Rechtsschutzversicherung ein wenig ärmer, und einen Rechtsanwalt etwas reicher gemacht.
Noch weitere schlechte Wortspiele:
“Kuhrioses” am Kölner Amtsgericht
Zum Kuhgeln
“Kuhrioser Prozess vor dem Amtsgericht Köln. “
Zum Recht am Bild der eigenen Sache, hier: Kuh macht Muh